Tarif Gestaltung
Gegenwärtig bieten etwa 225 Einrichtungen (Landes-, Bezirks,- und Gemeindeeinrichtungen, Non-Profit- Betriebe, kirchliche Organisationen sowie private Unternehmen) insgesamt knapp 13.200 Betten an.
Da der überwiegende Teil der steirischen Pflegeheime, egal ob öffentliche, gemeinnützige, karitative oder private gemäß dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz durch das Land Steiermark anerkannt ist, ist somit sichergestellt, dass bei nicht ausreichendem Einkommen die Restkosten aufgrund der gesetzlichen Tagsatzregelung übernommen werden können. Dieses Gesetz regelt nicht nur die Tagsätze für die zu erbringenden Grundleistungen, wie Leistungen der Unterkunft, Leistungen der Verpflegung sowie Leistungen der Grundbetreuung und Pflege, sondern es sind auch jene Leistungsbereiche definiert (w.z.B. Wäsche und Therapien), die jedes Pflegeheim selbst preislich festlegen darf.
Tagsatz-Regelung ab 01. Oktober 2019
gem. Stmk. Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-SHG)
alle weiteren Details- siehe
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/ST/2019/36/20190429
Was tun, wenn das eigene Einkommen inkl. Pflegegeld nicht ausreicht?
Durch die gesetzliche Tagsatzregelung wird in anerkannten Einrichtungen sichergestellt, dass auch bei nicht ausreichendem Einkommen die Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen werden.
Wie erhält man diesen Kostenzuschuss?
Es muss ein Sozialhilfeantrag in der Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen gestellt werden. Von dort aus wird der Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. Sozialamt weitergeleitet, die dann über die Zuzahlung entscheidet
Monatlicher Pflegebedarf Bundespflegegeld 2020
Pflegestufe I mehr als 65 Stunden € 160,10
Pflegestufe II mehr als 95 Stunden € 295,20
Pflegestufe III mehr als 120 Stunden € 459,90
Pflegestufe IV mehr als 160 Stunden € 689,80
Pflegestufe V mehr als 180 Stunden € 936,90
und außergewöhnlicher Pflegeaufwand
Pflegestufe VI mehr als 180 Stunden € 1.308,30
und dauernde Beaufsichtigung
Pflegestufe VII mehr als 180 Stunden
und praktische Bewegungsunfähigkeit € 1.719,30
Kostenaufteilung
Pflegestufe 4 mit einem Tagsatz inkl. 10% UST: 132,86€
durchschnittliche Monatskosten: (132,86€ x 30,5 Tage) = 4.052,23€
Beispiel 1: Netto Mindestpension 917,35€
"Netto Mindestpension" von 917,35€
80% aus Pension 733,88€
80% aus Pflegegeld 551,84€
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Gesamte Eigenleistung 1.285,72€
durchschnittliche Monatskosten 4.052,23€
Fehlbetrag: 2.766,51€
Der Fehlbetrag wird gedeckt durch: Sozialhilfe
Beispiel 2: "Netto Pension von" 1.100,-€
"Netto Pension" von 1.100,-€
80% aus Pension 880,-€
80% aus Pflegegeld 551,84€
_________________________________
Gesamte Eigenleistung 1.431,84€
durchschnittliche Monatskosten 4.052,23€
Fehlbetrag: 2.620,39€
Der Fehlbetrag wird gedeckt durch: Sozialhilfe
verbleibendes Taschengeld
Bei Erhalt einer "Netto-Mindestpension" 917,35€
20% Taschengeld zur freien Verfügung
20% aus der Pension 183,47€
aus dem Pflegegeld 46,00€
(10% der Stufe 3)
13. und 14. Pension zu 100% = 152,89€
Das Taschengeld bei 917,35 € Pension pro Monat beträgt: 382,36 €
Bei Erhalt einer "Netto-Pension" 1.100,-€
20% Taschengeld zur freien Verfügung
20% aus der Pension 220,-€
aus dem Pflegegeld 46,00€
(10% der Stufe 3)
13. und 14. Pension zu 100% = 183,33€
Das Taschengeld bei 1.100,-€ Pension pro Monat beträgt: 449,33€
Bei keinem Pensionsbezug
Kostenübernahme zur Gänze und zusätzlicher Erhalt eines Taschengeldes
von Sozialhilfebehörde: 14 x 43,60€ (63,23€ beim Magistrat Graz)
aus dem Pflegegeld: 12 x 46,00€
(10% der Stufe 3)
Das Taschengeld bei keiner Pension pro Monat beträgt: 96,87€ (Magistrat Graz: 119,77€)